VDD-MV: Zoff ums Zertifikat?

VDD-MV: Zoff ums Zertifikat?

 

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66. VDD-Bundeskongress „Diätetik & Netzwerken live in Wolfsburg“

 

 Nach drei Online-Jahren findet der 66. VDD-Bundeskongress im April 24 endlich wieder in Präsenz statt – und ist ein “Muss” für alle zertifizierten Diätassistent:innen: Die Teilnehmenden dürfen sich vom 11. bis 13. April 2024 auf drei spannende Tage freuen. Neben erstklassigen Referenten, Vorträgen zu aktuellen Themen und einer großen Fachausstellung könnte es in der ordentlichen Mitgliederversammlung (MV) des VDD am 11. April im Congresspark auch Zoff ums Zertifikat geben – in Form kontroverser Diskussionen eines Antrags, der die Gründung der neuen verbandsübergreifenden Zertifizierungs- und Registrierungsplattform im wahrsten Sinne des Wortes ‚in Frage‘ stellt. Der VDD hat den Antrag bereits zugelassen.

 

Worum geht es genau in diesem Antrag, der von Doris Steinkamp (ehemalige langjährige Präsidentin des VDD), Birgit Blumenschein (Gründungsmitglied des Vereins „Die freiberuflichen Diätassistenten: innen e.V.”) und Iris Lindemann (ehemaliges Mitglied des VDD-Ehrenrates) unterzeichnet ist?  Bislang war die Registrierung für Diätassistent:innen -im VDD – z.B. für das Fortbildungszertifikat – kostenlos und unbürokratisch einfach: Mehr als den ausgefüllten Antrag auf Erteilung des Zertifikates plus einer Übersicht der absolvierten Fort- und Weiterbildungen brauchte es dazu nicht. Nach Registrierung, Überprüfung und „Bepunktung“ (.. sprich Zertifzierung) durch den VDD galten die Formalitäten als erledigt – das war’s dann auch schon an Aufwand. Wenn sich VDD- Mitglieder in Zukunft über die geplante neue ‚verbandsübergreifende‘ Plattform zertifizieren und registrieren müssen, so die Antragstellerinnen, dürfte das deutlich umständlicher und zudem teurer werden und speziell den Diätassistent:innen mehr Nach- als Vorteile bringen.

‚Verbandsübergreifend‘ soll diese Plattform insofern sein, als sie von VDD, VDOE und Quetheb gemeinsam betrieben werden soll. Doch während noch im VDD- Geschäftsbericht 2023 die künftige „Einheitlichkeit“ des Zertifikats als großer Vorteil herausgestellt wird, kann davon inzwischen nicht mehr wirklich die Rede sein, da sich DGE und VFED (… beide Institutionen sind seit Jahren ebenfalls in der Zertifizierung von Ernährungsfachkräften etabliert) aus dem Vorhaben verabschiedet haben. Im Übrigen ist die Einheitlichkeit des Zertifikats an sich nicht Ansatzpunkt der Antragskritik. Vielmehr braucht es nach Einschätzung der Antragstellerinnen dazu keine neue Plattform. Sie halten die Etablierung einer Plattform als ausführendes Organ in der derzeit geplanten Form einerseits wegen der entstehenden Kosten und zusätzlicher Bürokratie für unzumutbar.  Zum anderen braucht es für eine „Einheitlichkeit“ ihrer Meinung nach nicht mehr als den gemeinsamen guten Willen der beteiligten Verbände zu einer   Einigung über einheitliche Bepunktung bzw. Bepunktungskriterien.

Insofern erwarten die Antragstellerinnen vom Vorstand Antworten auf eine Reihe von Fragen auf, für die man sich im Rahmen der MV   Rückmeldung wünscht: • Welche Konsequenzen hat diese „anderweitige“ Registrierung für den Berufsverband der Diätassistent:innen? • Kann eine solche Registrierung ohne weiteres und vor allem ohne Mitgliederbeschluss anderweitig erfolgen/ausgelagert werden? • Welche Konsequenzen drohen für das einzelne Mitglied? • Wird durch eine „anderweitige/ausgelagerte“ Registrierung die gleiche Absicherung des Zertifikates gewährleistet • …und wie grenzt sich diese Registrierung von der „Registered Dietitian“ ab?

Die Zertifizierung der Diätassistent:innen über den VDD (ausschließlich für Mitglieder des VDD e.V.) ist bisher im Hinblick auf ihre Fort- und Weiterbildung ein Hoheitsrecht, das der Berufsverband VDD e.V. für seine Mitglieder ausübt. Es ist eines der Alleinstellungsmerkmale für Diätassistent:innen als Mitglieder im VDD e.V.  VDD-Mitglieder erhalten das Zertifikat bisher als kostenfreies Service-Angebot des Berufsverbandes. Die Antragstellerinnen fordern Auskunft über die Folgen, wenn die Zertifizierung nicht mehr im Hoheitsrecht des VDD e.V. für seine Mitglieder läge, und was es für die Mitglieder bedeutet, wenn dieses Alleinstellungsmerkmal wegfällt? Was, wenn Zertifizierung für VDD-Mitglieder künftig kostenpflichtig wird? Dabei befürchten die Antragstellerinnen, dass die Einrichtung einer entsprechenden neuen Zertifizierungsstelle mit erheblichen Sach- und Personalkosten verbunden sein wird, die letztlich von den Mitgliedern aufgebracht werden müssen – sei es über erhöhte Mitgliedsbeiträge oder entsprechend Gebühren für die Ausstellung des Zertifikats.

„Auf nach Wolfsburg und zur MV“ sollte es für jedes Mitglied heißen – ganz gleich ob Befürworter oder Gegner der Plattform, damit sich danach niemand beschweren kann, mit seiner Meinung vor dieser wichtigen Entscheidung nicht gehört worden zu sein.  Für die Mitglieder aller anderen zertifizierenden Verbände heißt es: Gut zugehört! Schließlich dürften die Konsequenzen einer derartigen Plattform auch vielen von ihnen bisher noch gar nicht klar sein.

Dr. Friedhelm Mühleib

 

Kontakt / Fragen zum Antrag:

Birgit Blumenschein blumenschein@ernaehrungstherapie-blumenschein.de